Kreditkartenbetrug muss sich nicht zwingend durch physischen Diebstahl geschehen, sondern kann auch durch elektronische Methoden durchgeführt werden. Gerade im Darknet gibt es sogar Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten.
Wie kann ein Kreditkartenbetrug digital durchgeführt werden?
An den Geschädigten wird eine an ihn adressierte Pishing E-Mail oder SMS gesendet und verlangt, dass er seine Kreditkartendaten eingibt.
Online-Shops oder Internetdienste die nur zum Schein existieren um sich die Daten vom Internetznutzer zu erschleichen.
Eine weitere Möglichkeit besteht durch das zusenden von Schadsoftwareüber E-Mail. Hierbei werden schädliche Datenanhänge verschickt und durch öffnen dieses Anhangs vom Nutzer unbemerkt eine Software installiert die die Daten auf dem Computer ausliest und diese weiterleitet.
Beim Skimming wird der Karteneinschub des Geldautomaten durch die Installation einer Attrappe manipuliert. Daraufhin werden die Daten der Karte ausgelesen und die PIN Nummer durch eine versteckte Kamera aufgezeichnet. Dies existiert auch als online Variante indem online-Händler mit einer Betrugssoftware infiziert werden und die eingegebenen Kundendaten an den Betrüger weitergegeben werden.
Der Betrug funktioniert allerdings auch durch Hackerangriffe auf Datenbanken von Online Händlern.
Wie kann man sich gegen Kreditkartenbetrug schützen?
Als erstes sollten sie vorsichtig mit der Wahl des Online Händlers sein. Vorteilhaft wäre es wenn der Händler evtl. ein Gütesiegel besitzt wie zum Beispiel „Trusted Shops“. Des Weiteren sollte auf die Internetadresse geachtet werden. Voraussetzung ist hier, dass sie auf jeden Fall mit der Bezeichnung https:// beginnt, dies sichert ihnen zu, dass ihre Datenübertragung verschlüsselt wird.
Grundsätzlich kann man sich nicht zu 100 % vor dem Kreditkartenbetrug schützen. Man kann aber durch eine sensiblen Umgang bzw. Weitergabe seiner persönlichen Daten das Risiko soweit minimieren, dass man ein Opfer dieser Betrügereien zu wird.
Einer der wichtigsten Maßnahmen gegen den Kreditkartenbetrug ist das regelmäßige verifizieren seiner Kontoauszüge bzw. seiner Kreditkartenabrechnungen. Auch Kleinstbeträge spielen hierbei eine Rolle, da die Kreditkartenbetrüger häufig kleine Beträge am Anfang versuchen sich zu erschleichen.
Vorsicht bei Kreditkartennutzung im Darknet
Die persönlichen Daten sollten nicht zu häufig im Internet verbreitet werden. Vorteilhafter ist die Nutzung von Bezahldiensten wie beispielsweise Paypal. Hier müssen die Daten nicht für jeden Vorgang erneut eingegeben werden. Gerade im Darknet ist natürlich besondere Vorsicht geboten
Auch die Daten der Kreditkarte sollten niemals per E-Mail weitergeleitet werden. Von seriösen Händlern würde eine Anfrage per E-Mail über Ihre Daten niemals nachfragen.
Die Kreditkarte sollte nicht zusammen mit ihrer persönlichen Geheimzahl deponiert werden. Dadurch ergibt sich der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Weiterhin sollten sie ihre abgelaufene Kreditkarte unbedingt vernichten.
Ein weiteres Problem das sich heutzutage stellt ist das kontaktlose Bezahlen per NFC. Diese „Near Field Communication“ ist zum heutigen Zeitpunkt längst Standard und ein weitere Gefahrenquelle seine Daten an Betrüger weiterzugeben. Diese Technik tauscht während des Bezahlvorgangs die nötigen Daten aus. Von Betrügern wird der NFC Chip der Kredit oder Maestro Karte genutzt um über Funk die Daten des Chips auszulesen. Hiergegen sollte man eine Schutzhülle verwenden um das aus spionieren ihrer Daten zu verhindern. Dies betrifft auch den Einsatz von Smartphones neuerer Generation, diese haben heutzutage ebenfalls einen NFC Chip um kontaktlos zu bezahlen. Hier besteht die Möglichkeit diesen zu deaktivieren und nur zu aktivieren wenn ein Bezahlvorgang durchgeführt wird.
Wie verhalte ich mich wenn der Betrugsfall eingetreten ist?
Grundsätzlich ist es irrelevant, ob die Kreditkarte physisch gestohlen wurde oder lediglich die persönlichen Daten. Sie sollten die Karte in jedem Fall unverzüglich sperren lassen und gegen strittige Buchungen Einspruch bei der Bank bzw. Kreditkartenunternehmen einlegen. Die kostenlose zentrale Stelle für alle Kreditkartenanbieter in Deutschland ist 24 Stunden unter der Telefonnummer 116 116 zu erreichen. Bei einem Anruf aus dem Ausland sollte die Ländervorwahlnummer 0049 gewählt werden. Weiterhin ist das Sperren der Kreditkarte sowie die Ausstellung der neuen Karte, falls die alte Karte nicht mehr entsperrt werden kann, durch das BGH Urteil vom 20.12.2015 abgesichert, kostenlos.
Auch gegen die Abrechnung der Bank bzw. Kreditkartenunternehmen sollten sie unverzüglich Einspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zugang der Abrechnung. Hierbei sollte erwähnt sein, dass die Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen zu beweisen hat, dass die Zahlung vom Eigentümer der Karte auch autorisiert wurde.
Wie verhält es sich mit der Haftung des verursachten Schadens?
Wenn sie nicht in betrügerischer Absicht oder mit grober Fahrlässigkeit gehandelt haben müssen sie gem. § 675V BGB nur bis maximal 50 Euro haften.
Was habe ich als Kreditkartenbetrüger für eine Strafe zu erwarten?
Der versuchte oder vollendete Betrug sowie die Fälschung echter oder die Herstellung falscher Kreditkarten ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe.
Gem. § 152a StGB ist die Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln, ist bereits der Versuch unter Strafe gestellt.
Dies gilt auch gem. 152b StGB für die Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und für Vordrucke von Euroschecks.
Gem. § 266 StGB ist der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, wenn im Zusammenhang mit einem untreueähnlichen Delikt eine Straftat durchgeführt wird.
Weiterhin steht gem. 263 StGB der Betrug und auch hier bereits der Versuch unter Strafe.
Wann liegt der Tatbestand des Betrugs vor?
Gem. § 263 (1) StGB macht sich strafbar, „wer […] das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“.
Um diesen Tatbestand zu erwirken muss der Betrüger den Betrogenen getäuscht haben. Es spielt keine Rolle, ob dies durch eine aktive Handlung, schlüssiges Verhalten oder durch unterlassen geschieht. Weiterhin muss beim Opfer ein Vermögensschaden eingetreten sein. Beim § 263 StGB muss ein vorsätzliches Delikt vorliegen und dieses muss durch eine Bereicherungsabsicht durchgeführt worden sein.
Welche Arten von Betrug gibt es?
Im § 263 (3) StGB wird der besonders schwere Betrug behandelt. Hier sind der gewerbsmäßige- und der Bandenbetrug zu nennen.
Um was handelt es sich bei Computerbetrug?
Diese Art des Betrugs wird im § 263a StGB geregelt und greift wenn bei dem Geschädigten ein Vermögensschaden eintritt der durch die Manipulation eines Computers zustande gekommen ist. Das Delikt wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, die mit dem des herkömmlichen Betrugs identisch ist, bestraft.
Was droht dem Beschuldigten und wie sollte er sich bei dem Vorwurf des Betrugs verhalten?
Das Strafmaß für Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Hierbei ist die Strafe davon abhängig wie hoch der entstandene Schaden ist, ob eventuelle Vorstrafen bestehen und ob der Beschuldigte Reue zeigt. Ob es anstelle einer Verurteilung zur Einstellung des Verfahrens kommt hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen ab.
Grundsätzlich sollten sie im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei keine Aussagen und machen sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Um das Verfahren positiv für sie zu beeinflussen benötigen sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistand wie Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M. Er wird mit ihnen zusammen die folgenden rechtlichen Schritte besprechen und die Strategie für ihre erfolgreiche Verteidigung festlegen.